Bis zu 1000 € für Ihr Buch

Viele Autorinnen und Autoren wissen nicht, dass sie durch die Publikation eines wissenschaftlichen Buches (in der Regel Dissertation, Habilitation, Forschungsarbeit oder in Ausnahmefällen eine sehr gute Masterarbeit) in einem Verlag Anrecht auf eine Tantieme der VG Wort, Abteilung Wissenschaft erwerben. Es sind nur wenige Bedingungen dazu zu erfüllen. Eine ist, dass man (kostenfrei) die VG Wort mit der Wahrnehmung der Autorenrechte beauftragt (Formular kann auf der Webseite vgwort.de heruntergeladen werden), eine andere, dass das Buch in mindestens 5 Bibliotheken aus mindestens 3 Bibliotheksverbünden verbreitet ist. Dies lässt sich über die Webseite des Karlsruher virtuellen Katalogs recherchieren. Die Tantieme ist jedes Jahr unterschiedlich hoch und dürfte bei einer Arbeit von 100 Seiten bei 500-1000 € liegen. Die Tantieme kann bis zu 3 Jahre nach Erscheinen des Buches durch eine Online-Meldung auf dem T.O.M.-Portal der VG Wort beantragt werden und wird zum 1.7. des Folgejahres überwiesen.

Schritte zum Erhalt der 1000 €


1. Laden Sie das Formular auf kostenfrei Wahrnehmungsberechtigung bei der VG Wort Abteilung Wissenschaft herunter.
2. Veröffentlichen Sie Ihr Buch/Ihre Dissertation in einem Verlag (z.B. im Europäischen Universitätsverlag).
3. Melden Sie Ihr Buch über das T.O.M.-Portal der VG Wort bis 3 Jahre nach Erscheinen (jeweils bis 31.1.).
4. Sobald das Buch in mindestens 5 Bibliotheken und 3 Verbünden vorhanden ist, erhalten Sie am folgenden 1. Juli 500-1000 € Tantieme.

Woher kommt das Geld der Tantieme?


Bücher werden kopiert. Diese Kopien stellen Urheberrechtsverletzungen dar. Der Bundestag hat beschlossen, dass die Copyshops für jede Kopie, die in Deutschland gemacht wird, 1 Pfennig (heutzutage 0,5 Eurocent) Urheberrechtsabgabe an die VG Wort entrichten müssen. Die VG Wort schüttet dieses Geld einmal im Jahr an alle Buchautor(inn)en aus.